Oldtimer
Dienstleistungen für Oldtimer
Bewertungen und Gutachten
Was ist Ihr Oldtimer od. Youngtimer eigentlich wert?
Diese Frage könnte sich für die Versicherung, für einen evtl. Schadensfall und nicht zuletzt für Sie als Eigentümer stellen. Wir beraten Sie gerne, welche Bewertung oder welches Gutachten zu Ihrem Fahrzeug und/oder Ihrem Vorhaben passend ist.
Eine Kurzbewertung, ein Kurzgutachten oder ein individuelles, detailliertes Gutachten. Bei der Erstellung dieser Bewertungen und Gutachten arbeiten wir mit dem anerkannten Classic Data Bewertungssystem.
Kaufberatung
Sie wollen einen Old,- oder Youngtimer kaufen?
Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um den Kauf eines Klassikers. Wir nehmen das Wunschobjekt auch gerne schon vor dem Kauf unter die Lupe. So können Sie sicher sein, dass Sie später Freude an Ihrem Oldtimer haben.
Restaurationsbegleitung
Sie brauchen Hilfe für eine fachgerechte Restauration?
Seinen Oldtimer selbst zu restaurieren ist ein vielgehegter Traum, der keiner bleiben muss. Mit den Erfahrungen aus Restaurationen, dem Wissenspool und der Berufserfahrung aus über 27 Jahren in der Kraftfahrzeug Branche, kann ich Ihnen begleitend während Ihrer Restauration zur Seite stehen.
So können Sie auch als "Hobby-Restaurator" eine fachlich einwandfreie Restauration erreichen. Viel Erfolg!
Schadensgutachten
Ein Schaden am Old,- oder Youngtimer?
Ein Old,- oder Youngtimer ist ein besonderes Fahrzeug, das im Schadensfall oftmals besondere Maßnahmen bei der Instandsetzung erfordert. Wir erstellen ein ausführliches, realistisches Gutachten zum entstandenen Schaden und beraten und begleiten professionell die weitere Vorgehensweise.
Auszug aus der approbierten Liste für Historische Fahrzeuge (Oldtimer)
Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, § 2 Absatz 1, Ziffer 43.
Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,
- mit Baujahr 1955 oder davor, oder
- das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b).
Wie wird aus einem Alltagsfahrzeug ein Historisches Fahrzeug?
Zum Erhaltungszustand sagt die Wiener MA 46 (Genehmigungsbehörde) explizit:
"Das Fahrzeug, bei dem der Vermerk "Historisches Fahrzeug" eingetragen werden soll, darf auch als historisches Kfz nicht schlechter als Zustandsklasse 3 sein."
Sofern diese Bedingung erfüllt ist, macht man sich einen Termin mit dem zuständigen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde aus und legt dort den Nachweis vor. Am besten geeignet sind ein entsprechendes SV-Gutachten, das Originalität und Klassifizierung laut 5-stufiger Werteskala nachweist - das zum Nachweis der Erhaltenswürdigkeit durch den Auszug aus der Eurotax-Liste ergänzt wird.
Es wird bei der Eintragung, betont die MA 46, in das Original-Genehmigungsdokument lediglich der (aufwertende) Vermerk "Historisches Fahrzeug" eingefügt, jedoch nicht das Originaldokument eingezogen. Mit dieser Eintragung der Genehmigungsbehörde geht man zur Anmeldestelle, die aufgrund des Genehmigungsdokumentes einen neuen Zulassungsschein ausstellt, in dem in der Spalte "Verwendungszweck " Historisches Kfz eingetragen ist.
Es werden aber bei dieser Gelegenheit weder alte (schwarze) Kennzeichen noch Wunschkennzeichen eingezogen bzw. der Kauf von neuen Wunschkennzeichen notwendig.
Allerdings muss der Besitzer bereit sein, die für "Historische Fahrzeuge" vorgeschriebene Benützungsbeschränkung (Autos an max. 120 Tagen, Motorräder an max . 60 Tagen zu benutzen) einzuhalten und dies durch Führung eines Fahrtenbuches, das bei der § 57a-Überprüfung vorgelegt werden muss, nachzuweisen.
Ist das Fahrtenbuch nicht vorhanden, wird im § 57a-Prüfprotokoll ein entsprechender Vermerk angebracht, es liegt im Ermessen der Prüfstelle, bei fehlendem Fahrtenbuch eine Begutachtung durchzuführen (d.h. es wird in der Regel überhaupt keine Überprüfung durchgeführt). Bei mangelhafter Führung des Fahrtenbuchs wird ein Vermerk eingetragen.
Qualifikationsnachweise für die Erstellung von Gutachten für Kraftfahrzeuge und Historische Fahrzeuge
- laufende Aus- und Weiterbildungen bei Ford, PKW und LKW, bei Audi, Volkswagen, Seat und Porsche
- seit 1998 Kraftfahrzeugtechnikermeister
- 2009-2011 laufende Aus- und Weiterbildungen zu Sachverständigen
- seit 2011 Prüfung zum allgemein beeideter und gerichtlich Zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung
- 2011-2017 Laufende Aus,- und Weiterbildungen zum Sachverständigen für historische Fahrzeuge
- 2017 Prüfung zum allgemein beeideter und gerichtlich Zertifizierter Sachverständiger für
Historische Fahrzeuge (Oldtimer), Restaurierung und Bewertung
- mittlerweile 27-jährige Berufserfahrung im Bereich KFZ- wesen