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Dienstleistungen

 

Ich bin spezialisiert auf die Wertermittlung und Bewertung von Schäden an Kraftfahrzeugen

Je nach Kunde bzw. Besichtigungsauftrag kann,

  • ein Unfallgutachten bei Kasko und Haftpflichtschäden
  • ein Schätzgutachten für Finanzierungs- und Leasinggesellschaften
  • ein Nova Gutachten
  • eine Fahrzeugbewertung (Prognosewert, Wiederbeschaffungswert)
  • die Feststellungen von technischen Schadensursachen (an Aggregaten usw.)
  • wenn notwendig mit Labortechnischer Ausarbeitung ein Gutachten

erstellt werden.

  

Ein Gutachten kann Aufschluss geben über:

  • die Wertminderung an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall
  • die Schadenshöhe
  • der objektive Minderwert
  • den Wiederbeschaffungswert
  • den Prognosewert/Zeitwert/Mindesterlös
  • über einen eventuell entstandenen technischen od. Wirtschaftlichen Totalschaden
  • und den Restwert

 

Berücksichtigt werden:

Vorschäden, Lackschäden, Betriebsleistung, etc

 

 

   

Merkantile Wertminderung: (merkantil = kaufmännisch) Differenzbetrag zwischen dem gemeinen Wert eines Fahrzeugs unmittelbar vor dem Eintritt des Unfallschadens und dem gemeinen Wert dieses Fahrzeugs in ordnungsgemäß repariertem Zustand nach einem Unfall (Marktwertdifferenz) . Monetäre Abgeltung des verbleibenden Misstrauens eines durchschnittlichen Käufers nach einer sach- und fachgerechten Instandsetzung.

Technische Wertminderung: Wertverlust, den das Fahrzeug durch eine unvollständige bzw. nicht fachgerechte Reparatur erleidet.

Schadenshöhe: Sind die Instandsetzungskosten welcher bei einer sach- und fachgerechten Reparatur in einer Kfz Fachwerkstätte entstehen, unter Berücksichtigung des Stundensatzes der jeweiligen Werkstätte bzw. eines Ortsüblichen Stundensatzes.

Objektiver Minderwert: Stellt den Wertverlust des Fahrzeugs in der Vermögenssphäre des Geschädigten dar. Er kommt zum Tragen, wenn keine Reparatur in einer Fachwerkstätte durchgeführt wird oder beabsichtigt ist. Berechnet sich im Grundfall aus der Differenz der Marktwerte vor und nach dem Unfall.

Wiederbeschaffungswert (Händlerverkaufswert): Darunter ist jener Durchschnittspreis zu verstehen, der am seriösen inländischen Kfz-Fachmarkt bei einer Wiederbeschaffung (vom Geschädigten) voraussichtlich zu bezahlen sein wird.

Marktwert: Ordentlicher gemeiner Preis, den eine Sache zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort hat (§ 304ff ABGB). Der Marktwert kommt beim Kauf zwischen Privaten zum Tragen, beim unbeschädigten Fahrzeug liegt der Marktwert im Regelfall zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Händlereinkaufswert, weshalb er manchmal auch als Mittelwert bezeichnet wird.

Zeitwert: Ist ein flexibler Wertbegriff, der nicht exakt definiert ist und daher in Gutachten eigentlich nicht verwendet werden sollte. Ein Zeitwert kann sowohl ein Einkaufs- als auch ein Verkaufswert sein, auch ein Restwert stellt zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zeitwert dar. Die Verwendung dieses Wertbegriffs führt aufgrund seiner Mehrdeutigkeit oft zu Problemen.

Technischer Totalschaden: technisch unmöglich ein Fahrzeug instand zu setzen z.B. Ersatzteile sind nicht mehr (neu und gebraucht) erhältlich.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Rechtsfrage! Die Reparaturkosten sind vor der Reparatur zu schätzen. Die geschätzten Kosten einer sach- und fachgerechten Reparatur in einer Kfz Fachwerkstätte übersteigen den Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt erheblich (ca. 10% in Einzelfällen bis zu 15%). In einem Gutachten ist es besser das Verhältnis zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den geschätzten Kosten einer sach- und fachgerechten Reparatur in einer Kfz Fachwerkstätte (Reparaturkostenverhältnis) anzugeben.

Restwert: Händlereinkaufswert des beschädigten Fahrzeugs als repräsentativer Durchschnittspreis am Markt. Falls das Fahrzeug voraussichtlich nicht mehr instandsetzbar ist, wird der Restwert als Wrackwert bezeichnet. Restwert hat mit einem konkreten Preis (Angebot) nichts zu tun.